Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Er enthält die Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen.
Seit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 im Januar 2001 ist dieser in insgesamt vier Änderungsverfahren komplett neu gefasst worden.
Für eine bessere Lesbarkeit sind die wesentlichen landesplanerischen Vorgaben nunmehr in einer nichtamtlichen Lesefassung zusammengefasst worden. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündeten Fassungen der Verordnungen zur Änderung des Landesentwicklungsplans.
Die nichtamtliche Lesefassung des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 steht Ihnen als Download zur Verfügung