Regionalpläne

Die Regionalpläne werden in den Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen aufgestellt. Im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main sind Regionalplan und Flächennutzungsplan zu einem gemeinsamen Planwerk - Regionaler Flächennutzungsplan - zusammengefasst.

Diese Pläne stellen die Verbindung zu den Gemeinden dar, die in Ausfüllung der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie die zentralen Planungsträger sind. Die Regionalpläne werden deshalb von Gremien – den Regionalversammlungen – in eigener Verantwortung aufgestellt, in denen die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte vertreten sind.

Die Regionalpläne stellen die Festlegungen der Raumordnung für die Entwicklung der Planungsregionen unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans dar.

Die Regionalpläne orientieren sich bei ihren Festlegungen an den Entwicklungstendenzen, wie sie für die nächsten zehn Jahre erwartet werden. Längere Entwicklungszeiträume können zugrunde gelegt werden, wenn dies wegen der besonderen Umstände des Planungsgegenstands zweckmäßig ist.

Die Regionalpläne enthalten die auf die Region bezogenen Ziele des Landesentwicklungsplans und insbesondere folgende weitere Festlegungen, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, wie z.B.:

  • Grundzentren,
  • Siedlungsstruktur,
  • Trassen und Standorte für überörtliche Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgungsanlagen,
  • Gebiete für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Waldgebiete sowie Flächen für die Waldmehrung,
  • Gebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung,
  • regionale Grundzüge, Gebiete für den Klimaschutz und den Hochwasserschutz,
  • Gebiete für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen,
  • Anlagen der Denkmalpflege

Regelungen zur Energienutzung (Windenergie, Photovoltaik) wird in den Teilregionalplänen Energie, bzw. in Südhessen im Sachlichen Teilregionalplan Erneuerbare Energien, getroffen.