Solaranlagen

Neuer Erlass: Zielabweichungsverfahren / Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die oberste Landesplanungsbehörde hat am 15.04.2025 per Erlass Regelungen zum Absehen von Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b des Baugesetzbuches in einem in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiet für Landwirtschaft getroffen. Der Erlass ist in der anonymisierten Version unter dem nachfolgenden Link abrufbar.