Regionalplan Nordhessen 2009
Der von der Regionalversammlung Nordhessen am 02. Juli 2009 beschlossene Regionalplan Nordhessen 2009 hat die Landesregierung in ihrer 33. Sitzung des Kabinetts am 11. Januar 2010 genehmigt.
Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 11 vom 15. März 2010 tritt der Regionalplan Nordhessen 2009 in Kraft.
Rechtliche Hinweise
Rechtsverbindlich ist lediglich der durch die Regionalversammlung Nordhessen am 02. Juli 2009 beschlossene, durch die Hessische Landesregierung am 11. Januar 2010 genehmigte und durch das Regierungspräsidium Kassel im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 11 vom 15. März 2010 bekanntgegebene Regionalplan.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 17. März 2011 die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie für unwirksam erklärt. Die Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 wurden daraufhin durch den Teilregionalplan Energie Nordhessen neu gefasst.
Teilregionalplan Energie Nordhessen
Die Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 des Regionalplans Nordhessen 2009 wurden durch den Teilregionalplan Energie Nordhessen neugefasst.
Der Teilregionalplan Energie wurde durch die Regionalversammlung Nordhessen am 07.10.2016 beschlossen und am 15.05.2017 durch die Hessische Landesregierung genehmigt.
Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens im Jahre 2019 wurde der Teilregionalplan Energie Nordhessen in Bezug auf die Vorranggebiete, die nach der zweiten Offenlegung in geänderter Form in den Plan übernommen worden sind, erneut offengelegt. Anschließend hat die Regionalversammlung Nordhessen am 26. Juni 2020 den Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen beschlossen. Er wurde von der Landesregierung am 14. Dezember 2020 genehmigt.
In der Region NordOsthessen gibt es 169 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von rund 16.700 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 2,0 Prozent an der Regionsfläche.