Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumÖffnet sich in einem neuen Fenster den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen.
Der Landesentwicklungsplan enthält unter anderem:
- die Ordnungsräume, die Verdichtungsräume und die ländlichen Räume, die Oberzentren und Mittelzentren sowie die Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren,
- die Anforderungen an die Siedlungsstruktur, Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung,
- die Trassen und Standorte für die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie die Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Energiebereitstellung und -nutzung,
- die Darstellungen zur Freiraumstruktur insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege, zu Land- und Forstwirtschaft sowie Denkmalpflege,
- die Anforderungen an den Schutz der natürlichen Ressourcen, den Hochwasserschutz, den Klimaschutz und die standortgebundene Rohstoffwirtschaft,
- eine Vorausschau zur Struktur und Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft für das Land und die Regionen.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan besteht aus insgesamt drei Änderungen (Flughafenerweiterung (2007), 3. und 4. Änderung (2018, 2021)).
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