Auf diesem Bild sieht man mehrere Reihen von Photovoltaikanlagen hintereinander auf einer grünen Wiese.

Daten für Freiflächensolaranlagen

Solaranlagen auf Freiflächen haben ein großes Potenzial für die Erzeugung grünen Stroms.

In Hessen ermöglichte seit dem 30.11.2018 die Freiflächensolaranlagenverordnung den Bau von PV-Anlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten.
Seit Inkrafttreten des Solarpakets der Bundesregierung am 15. Mai 2024 gelten neue Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu den benachteiligten Gebieten. Demnach sind in ganz Deutschland die landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG geöffnet. Diese landwirtschaftlichen benachteiligten Gebiete dürfen nach § 37 Abs 1 Nr. 2 h und i EEG aber nur dann genutzt werden, wenn folgende Schutzgebiete nicht berührt sind: 

  • Natura 2000-Gebiet im Sinn des § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Lebensraumtyp, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist, aufgeführt ist,
  • gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Naturschutzgebiet im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes,
  • Nationalpark oder als Nationales Naturmonument im Sinn des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten im Sinn des § 25 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes 

Die hessische Freiflächensolaranlagenverordnung ist mit Inkrafttreten des Solarpakets nicht mehr gültig, da die Ermächtigungsgrundlage im EEG damit entfallen ist. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die benachteiligten Gebiete nach § 3 Nr. 7 EEG als Summe der Gebietskulissen der Ausweisungen des Jahres 1997 und 2021 definiert sind. 
In Hessen gelten daher im Sinne des EEG ca. 530.000 Hektar der landwirtschaftlichen Flächen als benachteiligt, das sind etwa 60 % des Acker- und Grünlands von Hessen.

Auf den Seiten der LandesEnergieAgentur (LEA)Öffnet sich in einem neuen Fenster erhalten Sie weitere Informationen. In einer Interaktiven KarteÖffnet sich in einem neuen Fenster werden die Flächen, auf denen geplante Freiflächensolaranlagen liegen dürfen, damit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich ist, dargestellt.