Auf diesem Bild sieht man mehrere Reihen von Photovoltaikanlagen hintereinander auf einer grünen Wiese.

Daten für Freiflächensolaranlagen

Solaranlagen auf Freiflächen haben ein großes Potenzial für die Erzeugung grünen Stroms.

In Hessen ermöglicht seit dem 30.11.2018 die FreiflächensolaranlagenverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster den Bau von PV-Anlagen in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Bislang war dies nur auf Konversionsflächen sowie entlang von Autobahnen und Schienenstrecken zulässig.

Ca. 320.000 Hektar der landwirtschaftlichen Flächen gelten als benachteiligt, das sind etwa zwei Fünftel des Acker- und Grünlands von Hessen. Darauf dürfen jährlich Freiflächenanlagen mit einer Kapazität von bis zu 35 MW aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebiet nicht nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtline oder als Natura-2000-Gebiet geschützt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten der LandesEnergieAgentur (LEA)Öffnet sich in einem neuen Fenster. In einer Interaktiven KarteÖffnet sich in einem neuen Fenster werden die Flächen, auf denen geplante Freiflächensolaranlagen liegen dürfen, damit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich ist, dargestellt.