Regionalplan Mittelhessen 2010
Der Regionalplan Mittelhessen 2010 wurde am 22. Juni 2010 durch die Regionalversammlung beschlossen und am 13. Dezember 2010 durch die Hessische Landesregierung genehmigt.
Der Regionalplan Mittelhessen tritt mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Nr. 9 am 28. Februar 2011 in Kraft.
Mit dem Neuaufstellungsprozess für den neuen Regionalplan Mittelhessen wurde begonnen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des
Regierungspräsidiums GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Rechtliche Hinweise
Rechtsverbindlich ist lediglich der durch die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) am 22. Juni 2010 beschlossene, durch die Hessische Landesregierung am 13. Dezember 2010 genehmigte und durch das Regierungspräsidium Gießen im Staatsanzeiger 09/2011 vom 28. Februar 2011 bekanntgegebene Regionalplan.
Mit Urteil vom 10. Mai 2012 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die im Regionalplan Mittelhessen 2010 unter Ziffer 7.2.2-1 als Ziel der Raumordnung festgelegten Vorranggebiete für Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Von dieser Entscheidung ist auch die weitere Festlegung in Kapitel 7.2.2 betroffen, demgemäß außerhalb der Vorranggebiete raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen sind.
Unabhängig von diesem Urteil hat die RVM bereits am 1. November 2011 die Obere Landesplanungsbehörde beauftragt, einen Sachlichen Teilregionalplan Energie aufzustellen.
Teilregionalplan Energie Mittelhessen
Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen wurde am 09. November 2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen.
Die Hessische Landesregierung hat den Teilregionalplan Energie Mittelhessen am 21. August 2017 genehmigt.
Im Jahre 2019 erfolgte ein ergänzendes Verfahren mit einer erneuten Offenlegung in Bezug auf die 5 Vorranggebiete, die nach der zweiten Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen geändert worden waren. Anschließend hat die Regionalversammlung Mittelhessen am 23. Januar 2020 den Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen. Er wurde von der Landesregierung am 29. Juni 2020 genehmigt.
In der Region Mittelhessen wurden 127 Flächen mit ca. 12.100 Hektar als Windvorranggebiet festgelegt. Das entspricht einem Anteil an der Regionsfläche von 2,2 Prozent.