Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010. Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt.
Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist der Plan in Kraft getreten.
Im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main sind Regionalplan und Flächennutzungsplan zu einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst. Damit liegt erstmals ein räumlicher Gesamtplan für den Kern der Metropolregion FrankfurtRheinMain vor.
Bundesweit ist der neue Regionalplan/RegFNP der bislang erste seiner Art.
Rechtliche Hinweise
Rechtsverbindlich ist lediglich der durch die Regionalversammlung Südhessen am 17. Dezember 2010 beschlossene, durch die Hessische Landesregierung am 17. Juni 2011 beschlossene und mit Bescheid vom 27. Juni 2011 genehmigte, durch das Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster im Staatsanzeiger 42/2011 am 17. Oktober 2011 bekannt gemachte Regionalplan Südhessen /Regionale Flächennutzungsplan 2010.
Teilregionalplan Erneuerbare Energien 2019
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 ergänzt den Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 um das Thema Erneuerbare Energien.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 wurde am 10. Februar 2020 von der Landesregierung genehmigt. Gegenstand des TPEE ist insbesondere die Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, ferner Festlegungen zu anderen Formen erneuerbarer Energien.
Der TPEE enthält Weißflächen, über die keine planerische Aussage getroffen wird und die weder Vorrang- noch Ausschlussflächen sind. Es wurde die 1. Änderung des TPEE durchgeführt, um die Weißflächen als Vorrang- oder Ausschlussflächen zu beplanen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) fand vom 5. Mai 2020 bis zum 12. Juni 2020 statt. Vom 11. Mai 2020 bis zum 12. Juni 2020 wurde die Abfrage der öffentlichen Stellen nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG) durchgeführt. Die Offenlage nach den Vorschriften des ROG und des HLPG hat vom 13. Oktober 2020 bis zum 14. Dezember 2020 stattgefunden. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange nach den Vorschriften des BauGB.
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 2. Juli 2021, die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain am 30. Juni 2021 die 1. Änderung des TPEE beschlossen. Danach umfassen die Windenergie-Vorranggebiete insgesamt eine Fläche von 11.175 ha, was ca. 1,5 % der Fläche von Südhessen entspricht.
Die Planänderung wurde dem HMWEVW am 4. Oktober 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Am 24. Januar 2022 hat die Landesregierung durch Umlaufbeschluss des Kabinetts die Planänderung genehmigt.
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 9 am 28. Februar 2022 ist die 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
In der Region Südhessen wurden 122 Windvorranggebiete mit 11.175 Hektar festgelegt. Der Anteil der als Windvorranggebiet festgelegten Regionsfläche beläuft sich auf 1,5 Prozent.