Das Bild zeigt in Nahaufnahme ein Getreidefeld. Die einzelnen Halme sind gut zu erkennen. .

Landwirtschaft

Trockenstress in der Vegetationsperiode, zunehmende Winterniederschläge und Grundwasserschwankungen können die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen. Zusätzlicher Bewässerungsbedarf kann zu Konflikten mit der Trinkwasserversorgung führen. Ziel der Raumordnung sollte die Sicherung von Agrarstandorten sein, die auch unter den Bedingungen des Klimawandels leistungsfähig sind.

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Trockenstress in der Vegetationsperiode, zunehmende Winterniederschläge und Grundwasserschwankungen können die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen. Zusätzlicher Bewässerungsbedarf kann zu Konflikten mit der Trinkwasserversorgung führen. Ziel der Raumordnung sollte die Sicherung von Agrarstandorten sein, die auch unter den Bedingungen des Klimawandels leistungsfähig sind.

Voraussichtliche Klimafolgen für die Landwirtschaft:

  • zunehmende Erosionsgefährdung
  • Wasserknappheit
  • Hitzeperioden
  • Starkregenereignisse
  • Zunahme von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten

Teilräume:

Nach Expertenmeinung könnten die regional unterschiedlichen Auswirkungen wie folgt aussehen:

  • Ried: zusätzlicher Bewässerungsdruck
  • Mittelgebirge/Odenwald: vermehrt Starkregenereignisse, insbesondere im Sommer
  • Wetterau: wird wahrscheinlich im Regenschatten des Taunus liegen
  • Untermainebene und das Ried: werden voraussichtlich verstärkt mit
    Hochwasserereignissen konfrontiert

Datenverfügbarkeit:

  • Landwirtschaftlicher Fachplan Südhessen (2004)
  • Agrarplanung Mittelhessen (2009)
  • Standortkarten mit der natürlichen landbaulichen Nutzungseignung
  • Gefahrenstufenkarten Bodenerosion
  • Karte der Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit

Handlungsbedarf/Fragestellungen:

  • Wird sich die Standorteignung/Ertragsfähigkeit der Böden verändern?
  • Sind Anpassungsmaßnahmen auf regionaler Ebene erforderlich?
  • Sollten die Vorranggebiete Landwirtschaft aufgrund eventuell veränderter Standorteigenschaften neu abgegrenzt werden?
  • Sollten die Vorranggebiete Landwirtschaft in Standorte für den Anbau von Energiepflanzen bzw. die Nahrungsmittelproduktion untergliedert werden?
  • Ist die Einführung von Risikogebieten „erosionsgefährdete Standorte“ als neues
  • Planungsinstrument notwendig/möglich?
  • Ist die Einbindung von Maßnahmen in den Kooperationsräumen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie möglich?

 

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