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Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumÖffnet sich in einem neuen Fenster den Landesentwicklungsplan mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten für nachfolgende Generationen zu sichern und die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu wahren.

Der Landesentwicklungsplan ist ein rahmensetzender und integrierender Gesamtplan zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes und trifft für einen Planungshorizont von 10 Jahren Aussagen zur angestrebten Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur.

Alle räumlichen Planungen und Fachplanungen müssen sich am Landesentwicklungsplan orientieren. Der Landesentwicklungsplan macht darüber hinaus verbindliche Vorgaben für die Regionalplanung.

Seine Wirkung entfaltet der Landesentwicklungsplan über sogenannte "Ziele" und "Grundsätze". Während Ziele des Landesentwicklungsplans bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von allen öffentlichen Stellen zu beachten sind, bedürfen Grundsätze lediglich der Berücksichtigung. Dies bedeutet, dass Grundsätze im Gegensatz zu Zielen im Rahmen einer planerischen Abwägung überwunden werden können.

Raumbedeutsame Maßnahmen sind insbesondere die überörtlich bedeutsamen Wohn- und Gewerbegebiete, die großen Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktureinrichtungen, sowie die Planungen des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes.

Die Raumordnungspläne werden auch einer Umweltprüfung unterzogen und in einen Prozess mit breiter öffentlicher Beteiligung aufgestellt. Die Regionalpläne, die in den Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen für jeweils zehn Jahre aufgestellt werden, sind dabei das wichtigste, weil konkreteste Elemente. Diese Pläne sind die Nahtstelle zu den Gemeinden, die in Ausfüllung der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie die zentralen Planungsträger sind. Die Regionalpläne werden deshalb von den Regionalversammlungen – in eigener Verantwortung - aufgestellt, in denen die Kreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte vertreten sind.

Die hessische Landesplanung hat den Anspruch, Planung als offenen, kommunikativen Prozess zwischen allen Beteiligten zu organisieren. Zu diesem Zweck stellt sie mit dem "Landesplanungsportal Hessen" die Plantexte und Karteninhalte des Landesentwicklungsplanes zur Verfügung und stellt die Verbindung zur Regionalplanung her.

Geodatendienste stellen die Inhalte der Pläne zur Verfügung. Diese können thematisch und räumlich selektiert und beliebig kombiniert werden. Neben den Rechtsgrundlagen findet man dort auch Verlinkungen zu der EU, zu wissenschaftlichen Einrichtungen und zu planungsrelevanten Webseiten anderer Behörden.

Für öffentliche Verwaltungen, Planungs- und Ingenieurbüros, für die an Planungsfragen interessierten Kommunal- und Regionalpolitiker, die Wirtschaft, Wissenschaft und den Bürger ist damit eine wesentliche Verbesserung in der Informationsbasis der räumlichen Planung gegeben.

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