Das Bild zeigt einen Ausschnitt des Landesentwicklungsplans. Ein Marker mit einer roten Fahne steckt in der Karte.

Drittes Änderungsverfahren (2018)

Die Hessische Landesregierung trägt den geänderten Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Herausforderungen an die räumliche Entwicklung des Landes durch die Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 Rechnung.

Am 21. Juni 2018 hat der Hessische Landtag der Verordnung zur Dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zugestimmt.
Am 23. August 2018 hat der Landtag der Plankarte zur Dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zugestimmt.

Die Verordnung über die Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ist am 10. September 2018 im Gesetz- und verordnungsblatt für das Land Hessen zusammen mit der Plankarte veröffentlicht worden (GVBl. S. 398, 551) und einen Tag später in Kraft getreten.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) finden Sie den Plantext.

Die Ausgabe (Nr. 19) des GVBl. können Sie über das Portal „Bürgerservice Hessenrecht“ unter folgendem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster herunterladen.

In der Folge werden die zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (Verordnung vom 27. Juni 2013 (GVBl. S. 479)) und der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Verordnung vom 13. Dezember 2000 (GVBl. I 2001, S.2)) wird mit Ausnahme der Planziffern

  • 3. „Landesweite Raumstruktur und Raumordnungskonzeption“,
  • 4.2 „Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche“ und
  • des Abschnitts „Großflächige Einzelhandelsvorhaben“ der Planziffer 4.1.2

aufgehoben.

zur Rechtsbehelfsbelehrung.