Interreg VI B Nordwesteuropa

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Europalogo, gelbe Sterne kreisförmig angeordnet auf blauem Hintergrund

Geografischer Geltungsbereich

Zum Kooperationsraum Nordwesteuropa gehören neben Teilen von Deutschland (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile von Bayern und Niedersachen), Belgien, Luxemburg, die Niederlande, der nördliche Teil Frankreichs, Irland sowie die Schweiz.

Ziele und Prioritäten

Das Interreg-Programm NWE hat das Ziel, in transeuropäischen Projekten innovative Konzepte und Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen Entwicklungen und Investitionen in den Regionen angestoßen werden, die über die Projektlaufzeit hinauswirken.

Thematisch fokussiert sich das Programm auf fünf Prioritäten:

  1. Intelligente Klima- und Umweltresilienz für Gebiete in Nordwesteuropa
  2. Intelligente und gerechte Energiewende,
  3. Entwicklung hin zu einer ortsbezogenen Kreislaufwirtschaft,
  4. Verbesserung der territorialen Widerstandsfähigkeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa durch innovative und intelligente Transformation,
  5. Entwicklung hin zu einer inklusiven und resilienten Gesellschaft

Voraussetzungen und Hinweise zur Antragstellung

In Nordwesteuropa finden sich mindestens drei Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten (davon zwei Partner mit Sitz im Programmraum) in einem Projekt zusammen. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei jeweils die Federführung. Das Programm richtet sich an öffentliche und private Akteure.

  • Förderfähige Partner in Nordwesteuropa können z. B. sein:
  • Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Verbände und Kammern
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • kleine und mittlere Unternehmen

Im Rahmen des Programms Interreg VIB Nordwesteuropa werden die förderfähigen Projektaktivitäten vom EFRE bis zu 60% kofinanziert. Von 2021 bis 2027 stehen im Kooperationsraum Nordwesteuropa 310 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Stufe (Step 1) wird zunächst ein Kurzantrag erstellt. In diesem Schritt konzentriert sich der Projektantrag auf den Bedarf, das Ziel und die Bedeutung der Partnerschaft für das Projekt. In der anschließenden zweiten Stufe (Step 2) werden die erfolgreichen Antragstellenden aus Step 1 eingeladen, einen detaillierten Vollantrag auszuarbeiten, inklusive ausführlichem Arbeitsplan und Budget.

Ausführliche Informationen zum Programm und zum Antrags- und Auswahlverfahren finden Sie auf der auf der Programmwebseite von Interreg North-West EuropeÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zusätzlich hat das Programmsekretariat auch eine digitale Plattform zum Ideenaustausch und zur Projektpartnersuche eingerichtet. Auf dieser interaktiven Plattform können Sie Ihr eigenes Profil anlegen, inklusive thematischer Interessensgebiete, um bei Partnersuchen gefunden zu werden. Sie können selbst nach geeigneten Organisationen für Ihre Projektidee suchen und mit diesen in Kontakt treten. Außerdem können Sie erste eigene Projektideen und Ansätze einstellen, um aktiv auf Partnersuche zu gehen: Interreg North-West Europe, Online CommunityÖffnet sich in einem neuen Fenster

Calls

Die so genannten „Calls“ sind Zeiträume, in denen Projektanträge (project proposals) eingereicht werden können. Zur Vorbereitung der Calls werden von dem Programm Veranstaltungen für mögliche Projektpartner durchgeführt.

Das Interreg-Programm Nordwesteuropa hat bisher drei Förderaufrufe (Calls) der Programmperiode 2021-2027 durchgeführt. Es wurden insgesamt 46 Projekte genehmigt, davon sind drei Projekte unter hessischer Federführung (IB-Green, CASCADE, ECHT) und drei weitere mit hessischen Partnern (BUFFER +, DeCarb-Pro, SIMONE). Informationen zu den Projekten finden Sie hier:

https://www.nweurope.eu/projects-themesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Mitte November 2023 wurde der vierte Förderaufruf (Call 4) eröffnet. Bis zum 21. März 2024 können Kurzanträge eingereicht werden. Im Mai 2024 wird der Begleitausschuss entscheiden, welche Projekte ausgewählt werden, die bis zum September 2024 einen Vollantrag entwickeln und einreichen können. Weitere Informationen zu Call 4 finden Sie hier:

https://www.nweurope.eu/call-4Öffnet sich in einem neuen Fenster

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Öffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt mit nationalen Mitteln aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Interreg B-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse.

Der nächste Stichtag für die Einreichung von Anträgen für das Bundesprogramm ist: Montag, 8. April 2024.

Der aktuelle Aufruf gilt sowohl Anträgen auf Vorlauffinanzierung, Kofinanzierung und Andockfinanzierung für die Programmperiode 2021 - 2027. Im Rahmen der thematischen Schwerpunkte der Interreg B-Programme fördert das Bundesprogramm solche Vorhaben, die einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten, also die gegebenen Themen­bereiche durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeiten.

Detaillierte Informationen zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit entnehmen Sie bitte den "Hinweisen für Antragsteller", die Sie ebenso wie die Antragsformulare auf der Interreg B-WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster finden.

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