Interreg VI B Nordwesteuropa

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Europalogo, gelbe Sterne kreisförmig angeordnet auf blauem Hintergrund

Geografischer Geltungsbereich

Zum Kooperationsraum Nordwesteuropa gehören neben Teilen von Deutschland (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile von Bayern und Niedersachen), Belgien, Luxemburg, die Niederlande, der nördliche Teil Frankreichs, Irland sowie die Schweiz.

Ziele und Prioritäten

Das Interreg-Programm NWE hat das Ziel, in transeuropäischen Projekten innovative Konzepte und Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen Entwicklungen und Investitionen in den Regionen angestoßen werden, die über die Projektlaufzeit hinauswirken.

Thematisch fokussiert sich das Programm auf fünf Prioritäten:

  1. Intelligente Klima- und Umweltresilienz für Gebiete in Nordwesteuropa
  2. Intelligente und gerechte Energiewende,
  3. Entwicklung hin zu einer ortsbezogenen Kreislaufwirtschaft,
  4. Verbesserung der territorialen Widerstandsfähigkeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa durch innovative und intelligente Transformation,
  5. Entwicklung hin zu einer inklusiven und resilienten Gesellschaft

Voraussetzungen und Hinweise zur Antragstellung

In Nordwesteuropa finden sich mindestens drei Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten (davon zwei Partner mit Sitz im Programmraum) in einem Projekt zusammen. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei jeweils die Federführung. Das Programm richtet sich an öffentliche und private Akteure.

  • Förderfähige Partner in Nordwesteuropa können z. B. sein:
  • Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Verbände und Kammern
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • kleine und mittlere Unternehmen

Im Rahmen des Programms Interreg VIB Nordwesteuropa werden die förderfähigen Projektaktivitäten vom EFRE bis zu 60% kofinanziert. Von 2021 bis 2027 stehen im Kooperationsraum Nordwesteuropa 310 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Stufe (Step 1) wird zunächst ein Kurzantrag erstellt. In diesem Schritt konzentriert sich der Projektantrag auf den Bedarf, das Ziel und die Bedeutung der Partnerschaft für das Projekt. In der anschließenden zweiten Stufe (Step 2) werden die erfolgreichen Antragstellenden aus Step 1 eingeladen, einen detaillierten Vollantrag auszuarbeiten, inklusive ausführlichem Arbeitsplan und Budget.

Ausführliche Informationen zum Programm und zum Antrags- und Auswahlverfahren finden Sie auf der auf der Programmwebseite von Interreg North-West EuropeÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zusätzlich hat das Programmsekretariat auch eine digitale Plattform zum Ideenaustausch und zur Projektpartnersuche eingerichtet. Auf dieser interaktiven Plattform können Sie Ihr eigenes Profil anlegen, inklusive thematischer Interessensgebiete, um bei Partnersuchen gefunden zu werden. Sie können selbst nach geeigneten Organisationen für Ihre Projektidee suchen und mit diesen in Kontakt treten. Außerdem können Sie erste eigene Projektideen und Ansätze einstellen, um aktiv auf Partnersuche zu gehen: Interreg North-West Europe, Online CommunityÖffnet sich in einem neuen Fenster

Calls

Die so genannten „Calls“ sind Zeiträume, in denen Projektanträge (project proposals) eingereicht werden können. Zur Vorbereitung der Calls werden von dem Programm Veranstaltungen für mögliche Projektpartner durchgeführt.

Das Interreg-Programm Nordwesteuropa hat den ersten Förderaufruf (Call 1) der Programmperiode 2021-2027 mit der Genehmigung der ersten 14 Anträge erfolgreich abgeschlossen. Davon sind zwei Projekte unter hessischer Federführung und weitere zwei mit hessischen Partnern.

Im zweiten Förderaufruf (Call 2) wurden vom Begleitausschuss 27 Projekte ausgewählt, die bis zum 12. Juli 2023 einen Vollantrag entwickeln und einreichen konnten. Die endgültige Entscheidung des Monitoring Committee über Projektbewilligung oder Ablehnung findet Ende November 2023 statt.

Um neue Akteursgruppen für Interreg zu gewinnen und den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, bietet Interreg Nordwesteuropa erstmals Förderaufrufe für Kleinprojekte an. Für diese Kleinprojekte wurde der Antragsprozess, Kostenoptionen und die Richtlinien für Projekte deutlich vereinfacht. Im dritten Förderaufruf (Call 3) konnten Kleinprojekte bis zum 12. Juli 2023 einen Antrag einreichen. Über diese Anträge wird ebenfalls Ende November 2023 entschieden.

Der vierte Förderaufruf (Call 4) wird voraussichtlich im November öffnen.

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)Öffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt mit nationalen Mitteln aus dem Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Interreg B-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse.

Der aktuelle Aufruf gilt sowohl Anträgen zur Finanzierung von Vorhaben zur Entwicklung transnationaler Interreg-Projektanträge (Vorlaufvorhaben) als auch Anträgen zur anteiligen Unterstützung der Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierungsvorhaben) für die Programmperiode 2021 - 2027. Im Rahmen der thematischen Schwerpunkte der Interreg B-Programme fördert das Bundesprogramm solche Vorhaben, die einen klaren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten, also die gegebenen Themen­bereiche durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeiten.

Dies bedeutet, dass Themen nicht rein sektoral betrachtet werden, sondern eine nachhaltige Entwicklung von Regionen im Mittelpunkt stehen soll. Der thematische Fokus des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit orientiert sich an den Zielen der Territorialen Agenda der EU 2030 sowie an den Raumentwicklungspolitiken der Bundesregierung und der Bundesländer. Es werden insbesondere Anträge zu den folgenden Schwerpunkten gesucht:

  • resiliente, sektorenübergreifende Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen
  • Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen
  • regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft
  • Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes
  • nachhaltige Mobilität in Ballungsräumen und in dünner besiedelten Regionen
  • weitere Vorhaben mit Relevanz für die Regionalentwicklung

Detaillierte Informationen zum Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit entnehmen Sie bitte den "Hinweisen für Antragsteller", die Sie ebenso wie die Antragsformulare auf unserer Interreg B-WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster finden.

Kontakt

Fragen zur Projektentwicklung oder zum Programm?

Deutsche Kontaktstelle
Interreg B Nordwesteuropa

Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
des Landes Rheinland Pfalz
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße

Lorraine Brindel-Schild und Nora Crossey
Telefon: +49 6321 99 - 25 53 und - 25 54             

info@nwe-kontaktstelle.de

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