Das Bild zeigt die Tragflächen von einem Airbus von unten. Im Hintergrund ist ein weiterer Airbus zu sehen.

Erstes Änderungsverfahren (2007)

Lesedauer:1 Minute

Nach § 8 Abs. 4 HLPG stellt die Landesregierung den Landesentwicklungsplan unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung durch Rechtsverordnung fest. Diese bedarf der Zustimmung des Landtags.

Die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt Main, die das Ergebnis einer umfassenden Abwägung der Grundsätze der Raumordnung sowie der auf der vorliegenden Planungsebene erkennbaren und bedeutsamen Erfordernisse der Raumordnung einschließlich der öffentlichen und privaten Belange darstellt, wurde am 12. September 2006 durch die Landesregierung beschlossen.

Der Landtag hat dieser Änderung am 31. Mai 2007 zugestimmt.

Ergänzend enthält die der Änderung des Landesentwicklungsplans beigefügte zusammenfassende Erklärung gemäß § 7 Abs. 8 ROG Angaben darüber, wie bei der Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelterwägungen, der Umweltbericht (zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000), die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden und welche Gründe nach Abwägung mit den geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten für die Festlegungen der Änderung des Landesentwicklungsplans entscheidungserheblich waren.