Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort, jeweils zur Jahresmitte
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.
Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Zum 01.01.2018 haben im Odenwaldkreis die Stadt Beerfelden und die Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal zur neuen Stadt "Oberzent" fusioniert. Zum 01.01.2020 haben sich im Landkreis Kassel die Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur neuen Gemeinde "Wesertal" zusammengeschlossen. Zum 01.01.2023 wurde Bromskirchen mit seinen Ortsteilen nach Allendorf (Eder) eingemeindet.
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Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 325749, Beschäftigte am Arbeitsort, Januar 2024, eigene Berechnungen (HMWVW, Referat I 3).