Beschäftigung

In dieser interaktiven Karte werden Ergebnisse zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort auf Gemeindeebene jeweils zur Jahresmitte dargestellt.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind.

Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Tipp: Durch 'Herüberfahren mit der Maus (hover)' erhalten Sie den jeweiligen Wert der entsprechenden Gemeinde. Durch 'Anklicken der Gemeinde (click)' werden Ihnen zusätzlich die absoluten Zahlen der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten angezeigt.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 325749, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, Januar 2026, eigene Berechnungen (HMWVW, Referat VII 4)

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