Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte (aGeB) am Arbeitsort, jeweils zur Jahresmitte
Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Personen mit einem Arbeitsentgelt von regelmäßig höchstens 450,- Euro im Monat. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei unerheblich.
In der Statistik wird unterschieden zwischen ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
Personen mit mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen werden in der Statistik nach der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst und nicht mehrfach gezählt. Die vorliegenden Daten berücksichtigen lediglich die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten (aGeB), die mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einer Gesamtbeschäftigtenzahl zusammengefasst werden können, ohne dass Doppelzählungen entstehen.
Zum 01.01.2018 haben im Odenwaldkreis die Stadt Beerfelden und die Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal zur neuen Stadt "Oberzent" fusioniert. Zum 01.01.2020 haben sich im Landkreis Kassel die Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zur neuen Gemeinde "Wesertal" zusammengeschlossen. Zum 01.01.2023 wurde Bromskirchen mit seinen Ortsteilen nach Allendorf (Eder) eingemeindet.
Tipp: Durch 'Herüberfahren mit der Maus (hover)' erhalten Sie den jeweiligen Wert der entsprechenden Gemeinde. Durch 'Anklicken der Gemeinde (click)' werden Ihnen zusätzlich die absoluten Zahlen der Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten angezeigt.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 325749, Beschäftigte am Arbeitsort, Januar 2024, eigene Berechnungen (HMWVW, Referat I 3).