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Beschäftigung
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Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Personen mit einem Arbeitsentgelt von regelmäßig höchstens 450,- Euro im Monat. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei unerheblich.
In der Statistik wird unterschieden zwischen ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten im Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
Personen mit mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen werden in der Statistik nach der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst und nicht mehrfach gezählt. Die vorliegenden Daten berücksichtigen lediglich die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten (aGeB), die mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einer Gesamtbeschäftigtenzahl zusammengefasst werden können, ohne dass Doppelzählungen entstehen.
Tipp: Durch 'Herüberfahren mit der Maus (hover)' erhalten Sie den jeweiligen Wert der entsprechenden Gemeinde. Durch 'Anklicken der Gemeinde (click)' werden Ihnen zusätzlich die absoluten Zahlen der Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten angezeigt.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer 325749, Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte am Arbeitsort, Januar 2026, eigene Berechnungen (HMWVW, Referat VII 4)